Als Scheidegut bezeichnet man
alle edelmetallhaltigen Materialien, mit relevanten Edelmetallgehalten, die durch metallurgisch-chemische Verfahren (Affination) zu Feinmetallen zurückverwandelt werden können. Dies führen die sog. Scheideanstalten durch. Scheideanstalten sind Unternehmen der Metallchemie. Neben Abfällen aus der Edelmetall verarbeitenden Industrie, fällt Scheidegut auch bei Goldschmieden, Juwelieren, Zahntechnischen Laboren, Zahnarztpraxen und weiteren Betrieben und Privathaushalten an, die Edelmetalle verkaufen oder aufarbeiten lassen.

Ringe, Ketten, Golduhren, Zahngold bzw. Zahnlegierungen, Medaillen, defekte Münzen, Anodenreste, Ronden, Silbersachen und viele weitere Edelmetalllegierungen, die ihre ehemalige Funktion nicht mehr erfüllen – all das ist Scheidgut. Ist das Material wenig durch andere Metalle verunreinigt, kann es eingeschmolzen, von den Nebenmetallen chemisch abgetrennt (geschieden) und dann erneut weiterverarbeitet werden.
Das Recycling von Scheidgut trägt ganz erheblich zur Schonung der Umweltressourcen bei. Mehr dazu lesen Sie unter dem Punkt „Goldrecycling“.
Die Verarbeitung von Scheidgut kann nur von einer echten Scheideanstalt durchgeführt werden. In Deutschland ansässige Scheideanstalten zeigt dieser Link.