Blickfangpreise

Wir „zahlen“ für das Gramm Gold 62.oo Euro…

Die unseriöse Variante der Preiswerbung sind die sog. Blickfangpreisee. (Nicht zu verwechseln mit Sonderangeboten zu besonderen Preisen).

Blickfangpreise

sind Preise, die den Eindruck erwecken sollen, der Kunde bekäme hier einen konkurrenzlos hohen Preis z.B. für Gold, oder extrem viel Ware für einen minimalen Preis.
Zweck: Kunden zum Unternehmen zu locken. Die Preise gelten dann nur für ein sehr spezielles Produkt  und oft nur für eine sehr kleine Anzahl dieser speziellen Produkte.
Beispiel: Der aktuelle Börsenkurs (Börsenhändlern und institutionellen Kunden zugänglich), beträgt z.B. momentan vielleicht 56.oo Euro, aber das  Unternehmen lockt mit 62.oo Euro.

Der Blickfang des hohen Kurses ist ein Magnet

dem man sich nur schwer entziehen kann. Man kennt Vergleichbares mit „niedrigem Preis“ aus der Supermarktpsychologie. Deshalb findet man solche Angebote häufig in der Tagespresse und dann oft bei Anbietern, die nicht zu den seriösen Teilnehmern am Markt zählen.. Erst einmal beim Händler, verhindert die menschliche Trägheit dann oft, das Geschäft wieder zu verlassen.

Um nicht abgemahnt oder zur Zahlung  irrealer Preise gezwungen werden zu können, wird der Blickfangpreis ggf.mit bestimmten Voraussetzungen verknüpft, wie:  „nur für originalverpackte 1-Gramm Barren“ oder: „Natürlich, wir zahlen Ihnen den Preis gern, wenn Sie bei uns ein Schmuckstück erwerben„. Hier verdeckt die Verkaufsmarge des „schönen Schmuckstücks“ die echte Kalkulation. Die 1-Gramm-Barren sind im Betrag klein und wiederverkäuflich, der kleine „Ankaufsschaden“ wird durch die Vergütung beim Schmuck oder Altgoldankauf dann mehr als wettgemacht.

Tipp:

Informieren Sie sich vor einem Verkauf über die am Markt geltenden Feingoldkurse/Gramm. Preise die deutlich darüber liegen, lassen eine entsprechende Absicht vermuten. Denn kein seriöser Kaufmann wird Ware oberhalb eines Preises einkaufen, die ihm am Markt überall günstiger zur Verfügung steht.