Goldankäufer sind kaufmännische Betriebe, die Edelmetalle, vornehmlich Gold und Gold enthaltende Legierungen, von jedermann einkaufen. Sie unterliegen einem freien Vertragsrecht bezüglich des An- und Verkaufs der Waren. Das heisst, ein Kaufvertrag ist in der Regel nach Erfüllung für beide Seiten bindend. Es gibt kein Rücktrittsrecht.

Ein Gewinn wird aus dem Weiterverkauf an Gold- und Silber-Scheideanstalten als Endverarbeiter generiert. Außerdem bieten viele Goldankäufer je nach Kapitalausstattung auch besonders schöne Schmuckstücke, Markenuhren oder Antiken Schmuck erneut als Juwelier oder Schmuckverkäufer an. Aus beiden Verkaufssegmenten speist sich ihr Gewinn. Am günstigsten ist der Weiterverkauf begehrter Schmuckstücke. Der Goldankauf zahlt in der Regel auch bei hochwertigem Schmuck maximal einen Materialwert. Dieser liegt in der Regel auch bei noch verkaufsfähiger Ware unter dem Wareneinstandspreis eines Einzelhändlers. Deshalb kann man Schmuck manchmal günstig aus 2. Hand auf diesem Weg erwerben. Allerdings muss man als Kunde, der seinen Schmuck verkaufen möchte, gut vergleichen, wo man am meisten für seine Ware erhält.

Der Edelmetallhandel ist in der Gewerbeordnung geregelt. Um Gefahren aus Betrug und Diebstahl von der Bevölkerung abzuwenden, muss ein Edelmetallhändler ein „stehendes“ Geschäft betreiben, d.h. er muss sich beim Gewerbeamt anmelden mit einem festen Firmensitz. Seine Geschäftsadresse muss beim Amt bekannt sein. Es handelt sich um ein überwachungsbedürftiges Gewerbe, ebenso wie der Ankauf von Edelsteinen, Pelzen oder anderen hochpreisigen Gütern. Auch muss er eine geeichte Waage für seine Geschäfte verwenden. Ein Goldankäufer, der nur tageweise in einem Geschäft wie einer Kleiderboutique, einem Optiker oder sogar im Hotel seinem Geschäft nachgeht, betreibt ein Reisegewerbe. Dies ist nicht zulässig für den Edelmetallhandel. Seien Sie also gewarnt, wenn Sie Werbung sehen wie: „Der Goldschmied ist in der Stadt, nur 3 Tage!“ oder Ähnliches. Es handelt sich von vornherein um kein seriöses Geschäftsgebahren, ist nicht behördlich gemeldet und lässt vermuten, dass auch keine seriösen Goldankaufspreise gezahlt werden. Es muss sich noch nicht einmal tatsächlich um einen Goldschmied handeln.

Pelzankäufer in Hotels: gefährliche Ankaufsfalle

Von Zeit zu Zeit mieten sich reisende Händler in Hotels ein und werben mit Anzeigen, Postwurfsendungen oder aufgestellten Schildern, daß sie an Pelzen interessiert seien und dafür gute Preise zahlen. Sie seien nur für wenige Tage dort. Da Pelze heute von den meisten Damen nicht mehr getragen werden, aus Gründen des Tierschutzes, der Mode, oder gesellschaftlicher Ablehnung, haben viele ältere Herrschaften diese Dinge noch im Hause und werden sie nicht mehr los. In Wirklichkeit haben es die Händler aber auf Edelmetalle abgesehen, die sie quasi „nebenbei mit ankaufen“ und zu unglaublich schlechten Preisen bezahlen.

Bei diesen Händlern handelt es sich ausnahmslos um betrügerische Tätigkeiten, da sie wohlwissende gegen mehrere handelsrechtliche Auflagen verstossen.

(Qualifikationen)