Anlagegold: Keine Mehrwertsteuer

Gold genießt im Steuerwesen eine Sonderregelung, die es als Investment attraktiv macht. Denn Gold ist steuerbefreit. Aber nur wenn es sich um Anlagegold handelt. Dann unterliegt das Gold keiner Umsatz- beziehungsweise Mehrwertsteuer. Laut Gesetz handelt es sich um Anlagegold, wenn folge Kriterien erfüllt sind:

  • Gold in Barren- oder Plättchenform mit einem von den Goldmärkten akzeptierten Gewicht und einem Feingehalt von mindestens 995 Tausendstel, unabhängig davon, ob es durch Wertpapiere verbrieft ist oder nicht (Barren oder Plättchen mit einem Gewicht von höchstens 1 g können die Mitgliedstaaten von der Regelung ausnehmen);
  • Goldmünzen, die einen Feingehalt von mindestens 900 Tausendstel aufweisen, die nach dem Jahr 1800 geprägt wurden, die in ihrem Ursprungsland gesetzliches Zahlungsmittel sind oder waren und die üblicherweise zu einem Preis verkauft werden, der den Offenmarktwert ihres Goldgehalts um nicht mehr als 80 % übersteigt. Jedes Jahr teilen die Mitgliedstaaten mit, welche Münzen, die diesen Kriterien entsprechen, innerhalb ihres Gebiets vermarktet werden. Diese Listen werden im Amtblatt veröffentlicht.

Physisches Anlagegold gibt es also nur in Barren- und Münzform. Goldbarren haben in der Regel einen Feingehalt von 99,99 Prozent und variieren nur im Gewicht. Goldmünzen gibt es jedoch mit unterschiedlichen Feingehalten und Jahrgängen. Folgende Münzen gelten als Anlagegold: Krügerrand, Maple Leaf, Wiener Philharmoniker, Panda, Britannia, American Eagle, Känguru, Centenario, Buffalo.

Anlagegold & Altgold: Keine Abgeltungssteuer nach einem Jahr

Ebenso entfällt die Steuer auf Gewinne, wenn man das Anlagegold mindestens zwölf Monate hält. Verkauft man es innerhalb des ersten Jahres, fällt die Abgeltungssteuer an (plus Kirchensteuer und Solidaritätszuschlag). Aber auch nur, wenn der Gewinn mindestens 600 Euro beträgt. Vom Wegfall der Einkommensteuer nach einem Jahr profitiert neben Anlagegold auch Altgold. Als Altgold bezeichnet man Golde, die obige Kriterien nicht erfüllen; z.B. Zahngold oder Schmuck. Kurz gesagt: Verkaufen Sie Ihr Gold nach einem Jahr mit Gewinn, müssen Sie diesen in Ihrer Steuererklärung nicht angeben.

Achtung: Möchten Sie in Gold auf Wertpapierbasis investieren, fallen Steuern wie bei allen andere Aktien an. Steuerbegünstigungen genießt nur physisches Gold.

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