Eichung der Waagen

Geeichte Waage
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Vorgeschrieben sind für den professionellen Goldankauf amtlich geeichte Waagen, die das Amtssiegel der Eichung samt Ablaufdatum tragen müssen. Wenn Sie das Bild vergrössern, sehen Sie ein solches Amtssiegel. Die Waagen werden vom Eichamt alle 2 Jahre geprüft und mit einem Siegel versehen. Nicht geeichte Waagen können starke Fehler bei der Wägung verursachen. Alle geeichten Waagen sind beim Eichamt der Region bzw. des Bundeslandes registriert. Die Eichung ist nämlich ortsabhängig vom Magnetfeld der Erde. Dies ist einer der Gründe, weshalb Sie keinem Goldankauf vertrauen sollten, der Stände in Supermärkten, Optikern oder anderen wechselnden Lokalen betreibt. Er ist vermutlich nicht behördlich registriert.

Verkaufen Sie keine Edelmetalle wenn die Waagen nicht geeicht sind.

Kunden, die ihre Goldgegenstände zum Verkauf geben, sollten sich das Amtssiegel der Waage mit gültigem Siegel zeigen lassen und bei der Wägung zusehen können. Lehnen Ankaufsbetriebe das ab, sind Gewichtsmanipulationen möglich. Bei Verwendung von Trageschalen für die Wägung sollte die korrekte Tarierung der Wägeschale überwacht werden.

Firmen, die für den Kunden nicht transparent wiegen, oder ungeeichte Waagen verwenden, sollte man als Kunde meiden.

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