Es gibt eine Vielzahl verschiedener Goldbarren. Allen ist gemein, daß sie grundsätzlich die Anforderungen an handelsfähiges Gold erfüllen müssen. Prinzipelle Unterschiede bestehen im Verwendungszweck.
Hier kann man lediglich zwei Typen unterscheiden, die unterschiedlichen Zwecken dienen.

Edelmetallbarren zur Geldanlage für Verbraucher

Keine LBMA Mitgliedschaft erforderlich. Relevant für Handelsfähigkeit von Anlagebarren sind folgende Kriterien:

100-Gramm-Goldbarren- Schweiz1. Die sog. Anlagebarren aus Feingolden die für die Verwendung im nationalen oder internationalen Endkundengeschäft hergestellt werden, bestehen aus raffinierten Feingolden der Mindestqualität 995/1000 bis hin zur höchsten Raffinationsstufe 999,99/1000. Auf diesen Barren muss die Marke des Erzeugers, des in Umlaufbringers, das Gewicht in handelsüblichen Gewichtsmaßen und der Feingehalt aufgestempelt sein. Sie müssen eine 4eckige Barrenform aufweisen. Sie können einseitig oder auch beidseitig gestempelt sein.

 

Edelmetallbarren für den institutionellen Börsenhandel (Staaten, Banken, Scheideanstalten u.a.)

LBMA Mitgliedschaft erforderlich.

Unzen-OZ-Ounce-Troy Unze2.Die sogenanten LBMA Barren werden ausschliesslich für den institutionellen Handel erzeugt. Sie haben mit 12,44 Kg bzw. 400 oz sowohl eine Grösse als auch ein Gewicht, welches für den Verbraucherhandel nicht geeignet ist.
Sie sind ausgelegt für  Handel und Transport in grossen Mengen zum direkten Börsenhandel z.B. in London, Dubai, HongKong, New York u.a..
Die London Bullion Market Association ist eine Vereinigung der institutionellen Edelmetall-Händler, welche die Regeln für den Börsenhandel Ihrer Mitglieder erstellt.
Institutionelle Teilnehmer sind z.B. Staaten, Bundesbanken, Grossbanken, Edelmetallbroker, grosse Scheideanstalten mit Mindestliefermengen.

 

 

 

Schreibe einen Kommentar