Allgemeine Qualifikation

Es gibt für den einfachen Goldhändler mit Ankauf und Verkauf keine amtlichen Vorgaben zur Qualifikation. Vorgeschrieben sind lediglich die Residenz- und Meldepflicht sowie bestimmte amtlich geeichte Waagen, die auch das Amtssiegel der Eichung samt Ablaufdatum tragen müssen. Für das Finanzamt müssen schriftliche Belege und eine manipulationssichere Kassenbuchführung nachgewiesen werden.

Fachspezifische Qualifikation

Edelmetallspezifische Qualifikationen mit Gesellen- oder Meisterprüfung sind für die Handwerksberufe der Gold- und Silberschmiede Pflicht. Sie werden ebenso im industriellen Bereich der Gold und Silberscheideanstalten mit Edelmetallproduktion und Verarbeitung vorausgesetzt. Dort sind akademisch, handwerklich und kaufmännisch ausgebildete Fachkräfte tätig. Für den Goldankauf gelten solche Pflichten nicht, jeder darf sich damit selbständig machen, solange er ein sauberes Führungszeugnis bei seiner Gewerbeanmeldung vorlegen kann und eine feste Geschäftsadresse hat.

Residenzpflicht

Goldhändler und Edelmetallankäufer müssen ein Gewerbe angemeldet haben und dürfen nicht als herumreisende  Ankäufer die Ankaufsorte nach Belieben  wechseln, z.B. auf Flohmärkten, oder in nur tageweise angemieteten Hotelräumen.  (Pelzankäufer)

Feste regelmäßig betriebene Untermietverhältnisse in grösseren Etablissements, wie Kaufhäusern oder Supermärkten und das tageweise Ankaufen sind erlaubt. Hier mietet der Aufkäufer Ecken oder Tischchen als Untermieter und bietet seine Leistungen tage- oder stundenweise an. Das Gewerbeamt ist über solche Mietverhältnisse jedoch zu informieren, ebenso muss eine geeichte Waage vorgehalten werden. Sorgfältige Materialuntersuchungen oder genaue Analysen sind hier mangels technischer Ausrüstung, Schmelzmöglichkeit oder Röntgenprüfung quasi nie möglich. Ob diese Tätigkeiten für den Privatkunden zu korrekten Vergütungen führt, muss bezweifelt werden.

Waagen Eichung

Das Eichamt meldet sich im 2-Jahrestakt und prüft alle zum Ankauf eingesetzten Waagen und versieht sie mit einem Siegel. Dies erfolgt auch im Lebensmittelhandel. Achten Sie als Kunde darauf, daß keine Waage ohne das amtliche Eichsiegel verwendet wird. Lassen Sie sich immer das Siegel zeigen und gestatten Sie nicht, daß Sie die Wägung nicht sehen können. Treffen Sie auf Goldankäufer, die mit billigen elektronischen Waagen ohne aktuellen Eichstempel arbeiten, wechseln Sie den Ankäufer.

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