Wenn Sie Ihr Edelmetall an einen bestimmten Händler verkaufen möchten und dieser zu weit entfernt wohnt, können Sie dessen Postankauf nutzen. Nahezu jede Scheideanstalt und Edelmetallhändler bietet diesen Service an und nimmt Wertgegenstände postalisch an.

Begleitschreiben

Auf der jeweiligen Internetseite des Händlers findet Sie den Punkt „Postankauf“, unter diesem er Ihnen die Vorgehensweise beschreibt. Zunächst laden Sie das Begleitschreiben runter, ohne das ein Verkauf nicht möglich ist, da der Gesetzgeber das Begleitschreiben für den Postankauf vorschreibt. Drucken Sie das Dokument anschließend aus. Ist es unmöglich, dass Begleitschreiben auszudrucken, wird Ihr Händler es Ihnen sicherlich per Post zukommen lassen. Anschließend vermerken Sie jeden einzelnen Wertgegenstand, den Sie mitschicken möchten anhand Gewicht und Feinheit (Punzierung am Schmuckstück) wie beispielsweise 333, 585 oder 750 bei Goldschmuck. Bei Zahngold (keine Punzierung) ist dies natürlich nicht möglich. Es ist ganz wichtig, dass Sie die Gegenstände genau nach Gegenstand, Menge, Gewicht und Feinheit (wenn ablesbar) detailgetreu beschreiben, damit es nicht zu widersprüchlichen Aussagen kommen kann. Ebenso wird der Händler feststellen, welche Edelmetalle ihm zur Verarbeitung angeboten worden sind.

Ihre Daten

Nun geben Sie Ihre persönlichen Daten an: Name, Anschrift, Telefonnummer, Email-Adresse (nur falls vorhanden) und die Kontodaten, damit der mögliche Betrag überwiesen werden kann. Zum Ende unterschreiben Sie das Dokument und versichern somit, dass es sich um Ihre Ware handelt, diese keinen kriminellen Hintergrund besitzt und nicht verpfändet ist. Zudem versichern Sie Ihre Geschäftsfähigkeit und stimmen den Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Händlers zu. Ratsam wäre es, eine Kopie des Begleitschreibens zu machen.

Unbedingt versichern

Nun legen Sie Begleitschreiben und die beschriebenen Wertgegenstände in das Paket. Wichtig: Versenden Sie nicht per Brief und auch nicht per Päckchen. Nur das Paket kann versichert werden und das sollten Ihnen die Schmuckstücke wert sein. Um auf Nummer sicher zu gehen, können Sie die Adresse des Empfängers auch abkürzen und neutral gestalten, wenn Sie nicht möchten, dass jeder Postangestellte gleich erkennt, worum es sich im Inhalt handelt. Schreiben Sie z.B. statt Norddeutsche Edelmetall Scheideanstalt „Norddeutsche ES“ oder „NES Group“. Stimmt die Straße und Postleitzahl, wird Ihre Sendung schon ankommen. Schreiben Sie auf das Paket keinesfalls, dass es sich um „Gold“ oder „Edelmetall“ handelt, so wie man es von „Glas“ oder „zerbrechlich (englisch: fragile)“ kennt.

Ergebnis abwarten

Ist Ihr Paket abgeschickt, können Sie in der Sendungsverfolgung online einsehen, ob es beim Händler angekommen ist. Wenn dies nicht möglich ist, können Sie nach zwei Tagen auch anrufen und nachfragen, ob das Paket entgegengenommen wurde. Stimmt der Inhalt mit dem Begleitschreiben überein, macht sich die Scheideanstalt oder der Händler an die Analyse. Ihre Schmuckstücke werden genauestens geprüft. Die Zeitdauer der Analyse hängt von der Menge ab und kann nicht pauschal angegeben werden. Ist die Analyse beendet, erhalten Sie eine E-Mail oder eine postalische Abrechnung, in der man Ihnen den Edelmetallgehalt sowie das Ergebnis erklärt. Ihr Geld ist manchmal sogar schneller auf dem Konto als die Abrechnung im Briefkasten.

Bei Postankauf vorab berechnen

Tipp: Um negative Überraschungen zu vermeiden, rechnen Sie vorab aus, welchen Preis Sie erwarten können. Jeder seriöse Ankäufer bietet auf seiner Seite einen Goldrechner an, der Ihre Werte zu tagesaktuellen Kursen berechnet.